Gute Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert neben juristischem Können vor allem
Lebenserfahrung, ein tiefes Verständnis für Kriminalistik und Forensik sowie das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Wirtschaftsstrafverfahren sind hoch komplex und für die Betroffenen existenziell. Deshalb ist es wichtig, in jedem Fall angemessen zu reagieren. Kontra zu geben und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu widerlegen, wo immer es möglich und nötig ist, ist ein Aspekt, dazu gehört aber auch das Nachgeben, wenn es im Ergebnis hilft.
Wir bringen eigene unternehmerische Erfahrung und außergewöhnliches forensisches Wissen zusammen, um staatliche Ermittlungen erfolgreich zu hinterfragen und auch im Rahmen der internen Aufklärung verlässlich agieren zu können.
Wir begleiten Sie in jeder Phase eines Ermittlungs-, Straf- oder Bußgeldverfahrens und sind dabei auch außerhalb der Geschäftszeiten stets für Sie ansprechbar.
"Pragmatismus ist mir sehr wichtig. Ich suche nach praktischen, umsetzbaren und kostengünstigen Lösungen. Eine erfolgreiche und umfassende Durchsetzung der eigenen Rechtsauffassung kann die zweitbeste Lösung sein, wenn dies einen langwierigen Prozess durch mehrere Instanzen erfordert. Manchmal ist eine kreative Kompromisslösung die bessere Lösung, weil sie schneller und kostengünstiger ist und im besten Fall sogar neue Geschäftschancen eröffnet. Dies gemeinsam mit dem Mandanten zu erarbeiten, ist gute Rechtsberatung." Rechtsanwalt Hans Jürgen Stephan
Das deutsche Recht kennt kein Unternehmensstrafrecht. Allerdings können und werden Unternehmen über das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Geldbußen und Strafzahlungen, Vermögensabschöpfung oder dem Verfall des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns sanktioniert.
Das Strafprozessrecht bietet Opfern bestimmter Straftaten die Möglichkeit aktiv am Strafverfahren gegen die Täter teilzunehmen. Wirtschaftskriminelle Handlungen sind hierbei insbesondere Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechtsverletzungen sowie Patent- und Markenrechtsverletzungen.
Der Nebenkläger hat bedeutende eigene Befugnisse und Antragsrechte, um das Strafverfahren in seinem Sinn zu beeinflussen.
Die aktive Wahrung dieser Rechte kann einen positiven Rückfluss auf die bestehende Unternehmenskultur, den konsequenten Umgang mit Verstößen und die Akzeptanz bestehender Compliance-Systeme haben.
Gerne prüfen wir, ob eine Nebenklage zulässig ist und bewerten ihre Auswirkung auf ein vorhandenes System.
Das Adhäsionsverfahren (lat.: adhaesio = anhaften) gibt dem Geschädigten aus einer Straftat die Möglichkeit seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter mit im Strafprozess durchzusetzen und sich so einen späteren zusätzlichen Zivilprozess zu ersparen. Dieses Verfahren kann für den Geschädigten gerade im Hinblick auf die eigene Beweisführung ausgesprochen vorteilhaft und preiswert sein, da im Strafverfahren weiterhin der Amtsermittlungsgrundsatz gilt und das Opfer, anders als im Zivilrecht, nicht gehalten ist, die Beweise selbst beizubringen.
Das Adhäsionsverfahren kann daher eine sinnvolle und kostengünstige Ergänzung einer erstatteten Strafanzeige sein und sollte im Rahmen eines Prozesses mit in Erwägung gezogen werden.
In meiner Laufbahn habe ich dieses Verfahren schon oft erfolgreich genutzt und so meinen Klienten erhebliche Kosten und lange Wartezeiten erspart.
"Es ist meine Aufgabe als
Strafverteidiger, das rechtsstaatliche Verfahren für die Betroffenen zu sichern, alle Punkte zu ihren Gunsten zur Geltung zu bringen und den Betroffenen so wirksam und erfolgreich wie möglich
gegenüber dem staatlichen Strafanspruch zu verteidigen." Hans Jürgen Stephan