Strafverteidigung

Gute Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert neben juristischem Können vor allem Lebenserfahrung, ein tiefes Verständnis für Kriminalistik und Forensik sowie das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.

 

 

Wirtschaftsstrafverfahren sind hoch komplex und für die Betroffenen existenziell. Deshalb ist es wichtig, in jedem Fall angemessen zu reagieren. Kontra zu geben und die Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu widerlegen, wo immer es möglich und nötig ist, ist ein Aspekt, dazu gehört aber auch das Nachgeben, wenn es im Ergebnis hilft. 

 

 

Wir bringen eigene unternehmerische Erfahrung und außergewöhnliches forensisches Wissen zusammen, um staatliche Ermittlungen erfolgreich zu hinterfragen und auch im Rahmen der internen Aufklärung verlässlich agieren zu können.

 

Wir begleiten Sie in jeder Phase eines Ermittlungs-, Straf- oder Bußgeldverfahrens und sind dabei auch außerhalb der Geschäftszeiten stets für Sie ansprechbar.

 


"Pragmatismus ist mir sehr wichtig. Ich suche nach praktischen, umsetzbaren und kostengünstigen Lösungen. Eine erfolgreiche und umfassende Durchsetzung der eigenen Rechtsauffassung kann die zweitbeste Lösung sein, wenn dies einen langwierigen Prozess durch mehrere Instanzen erfordert. Manchmal ist eine kreative Kompromisslösung die bessere Lösung, weil sie schneller und kostengünstiger ist und im besten Fall sogar neue Geschäftschancen eröffnet. Dies gemeinsam mit dem Mandanten zu erarbeiten, ist gute Rechtsberatung." Rechtsanwalt Hans Jürgen Stephan


Rechtswahrung

Das deutsche Recht kennt kein Unternehmensstrafrecht. Allerdings können und werden Unternehmen über das Ordnungswidrigkeitenrecht mit Geldbußen und Strafzahlungen, Vermögensabschöpfung oder dem Verfall des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns sanktioniert.

Damit es soweit nicht kommt und Sie ihre Rechte wahren können, bedarf es einer spezifischen Verteidigung des Unternehmens, die sich von der sogenannten Individualverteidigung abhebt.
Der erste Schritt ist die Wahrung der Verfahrensrechte bei Ermittlungsmaßnahmen, also bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Arresten und Verhaftungen. Dem muss umgehend eine Analyse der Verfahrens- und Beweislage sowie eine Überprüfung etwaiger Risiken für das Unternehmen, für seine Führungskräfte und seine Mitarbeiter folgen.
Die Erstellung einer Gesamtstrategie über das Strafrecht hinaus dient der umfassenden Interessenwahrung des Unternehmens. Dazu gehört je nach Lage das Ausschöpfen aller Verfahrenserkenntnisse zur optimalen Verteidigung des Unternehmens selbst oder auch zur Durchsetzung der Interessen als Geschädigter durch Nebenklage oder durch die zivilrechtlichen Verfolgung des Täters.

Nebenklage

Das Strafprozessrecht bietet Opfern bestimmter Straftaten die Möglichkeit aktiv am Strafverfahren gegen die Täter teilzunehmen. Wirtschaftskriminelle Handlungen sind hierbei insbesondere Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechtsverletzungen sowie Patent- und Markenrechtsverletzungen.

Der Nebenkläger hat bedeutende eigene Befugnisse und Antragsrechte, um das Strafverfahren in seinem Sinn zu beeinflussen.

Die aktive Wahrung dieser  Rechte kann einen positiven Rückfluss auf die bestehende Unternehmenskultur, den konsequenten Umgang mit Verstößen und die Akzeptanz bestehender Compliance-Systeme haben.

 

Gerne prüfen wir, ob eine Nebenklage zulässig ist und bewerten ihre Auswirkung auf ein vorhandenes System.

Opferansprüche

Das Adhäsionsverfahren (lat.: adhaesio = anhaften) gibt dem Geschädigten aus einer Straftat die Möglichkeit seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter mit im Strafprozess durchzusetzen und sich so einen späteren zusätzlichen Zivilprozess zu ersparen. Dieses Verfahren kann für den Geschädigten gerade im Hinblick auf die eigene Beweisführung ausgesprochen vorteilhaft und preiswert sein, da im Strafverfahren weiterhin der Amtsermittlungsgrundsatz gilt und das Opfer, anders als im Zivilrecht, nicht gehalten ist, die Beweise selbst beizubringen.

Das Adhäsionsverfahren kann daher eine sinnvolle und kostengünstige Ergänzung einer erstatteten Strafanzeige sein und sollte im Rahmen eines Prozesses mit in Erwägung gezogen werden.

In meiner Laufbahn habe ich dieses Verfahren schon oft erfolgreich genutzt und so meinen Klienten erhebliche Kosten und lange Wartezeiten erspart.



"Es ist meine Aufgabe als Strafverteidiger, das rechtsstaatliche Verfahren für die Betroffenen zu sichern, alle Punkte zu ihren Gunsten zur Geltung zu bringen und den Betroffenen so wirksam und erfolgreich wie möglich gegenüber dem staatlichen Strafanspruch zu verteidigen." Hans Jürgen Stephan