Haftungsprozesse gegen Geschäftsführer und Aufsichtsräte nehmen massiv zu. Auch die Rechtsprechung hat sich dahingehend entwickelt, dass Aufsichtsräte gezwungen sind, mögliche Ansprüche geltend zu machen, sobald sie von entsprechenden Sachverhalten Kenntnis haben.
Dieser Trend wird sich fortsetzen. Es wird deshalb zunehmend wichtiger seine Risiken zu kennen, zu managen und wo immer möglich zu minimieren.
Es gibt eine Vielzahl denkbarer Verstöße in Unternehmen, die zu einer Haftung für Unternehmen und Management führen können. Die Wichtigsten sind sicher:
Wir helfen Ihnen, indem wir für Ihre besonders haftungsrelevanten Bereiche eine Strategie entwickeln, diese schriftlich fixieren und konsequent implementieren, Wir sorgen mit Ihnen dafür, dass Verantwortlichkeiten klar und ordnungsgemäß delegiert und effektiv kontrolliert werden, so dass Ihre Organisationsstruktur alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Organisationsverschulden kann sowohl bei der Verletzung von Organisationspflichten, der Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betrieblich-organisatorische Maßnahmen, bei Mängeln der Aufbau- und Ablauforganisation, in Form von Auswahl-, Anweisungs und Überwachungsverschuldens zum Tragen kommen.
Die Unternehmensorganisation sollte deshalb so beschaffen sein, dass sie Haftungsansprüche, Sanktionen oder gar strafrechtliche Konsequenzen vermeiden hilft.
Dazu bedarf es eines klaren Bekenntnisses der Unternehmensführung ("tone from the top").
Verantwortungsbereiche und die Ablauforganisation müssen klar zugeordnet und funktional zur Risikobewältigung aufgestellt sein. Jedes Unternehmen braucht dazu eine angemessene Compliancefunktion.
Das Unternehmen ist im Ergebnis so zu organisieren, dass eine vollständige und ununterbrochene Überwachungskette existiert. Das gilt in besonderem Maße für die Vorstände von Aktiengesellschaften, bei denen die Organisationsverantwortung gesetzlich klar normiert ist und für die nach dem AktG die Pflicht zur Schaffung eines Füherkennungssystems für unternehmensgefährdende Entwicklungen besteht.
Den Betriebsinhaber, die Betriebsleitung und die Kontrollorgane eine Betriebes treffen die gesetzlich vorgesehenen Aufsichtspflichten für den Betrieb. Welche Aufsichtspflichten dieses genau sind, läßt das Gesetz zwar im Einzelnen offen, dazu gehören aber immer Organisations- Auswahl-, Anweisungs-- und Überwachungspflichten.
Ein wesentlicher Teil dieses Systems ist die Prävention und Vorbeugung vor wirtschaftskriminellen Handlungen.
Nicht nur das Risiko von Wirtschaftskriminalität betroffen zu werden steigt, auch die Schäden durch Wirtschaftskriminalität nehmen Jahr für Jahr zu, wie sich aus der polizeilichen Kriminalstatistik klar ersehen lässt. Die größten Schäden entstehen durch Innentäter und durch viel zu späte Entdeckung.
Auch Vorbeugung benötigt eine offene und gute Unternehmenskultur. Wesentliche Ansätze für eine wirksame Vorbeugung sind: